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ESG-mainfirst FondsKlassifizierung
(Stand: Juni 2023)

produkteinordnung nach der Transparenzverordnung (SFDR)

Als zukunftsorientierter, aktiver Asset Manager sind wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Anliegen von MainFirst. Die ESG-Faktoren finden somit starke Berücksichtigung bei Investitionen und generieren einen nachhaltig positiven Mehrwert für die Gesellschaft, die Anleger sowie die Investments.

MainFirst versteht es als eine ihrer Kernaufgaben durch bewusste Selektion und klar definierte Ausschlusskriterien einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigen Verwendung von Kapital zu leisten. In der Definition von nachhaltigen Strategien folgt MainFirst dem Ansatz des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. und ordnet die Strategien in die Kategorien Basic, ESG und Impact zu.

 

BASIC (Art. 6 SFDR) 

    • ESG-Chancen/Risiken nach den Kriterien der "ESG-Integration" berücksichtigt
    • Integrationsansatz offengelegt


ESG (Art. 8 SFDR)

    • Dezidierte ESG-Strategie
    • Mindestausschlüsse


IMPACT (Art. 9 SFDR)

    • Auswirkungsbezogene Investments
    • Keine schweren Verstöße gegen UN Global Compact

MainFirst strebt an, auf absehbare Zeit weitere Fonds als ESG zu klassifizieren oder auch neue Fonds zu lancieren, die mindestens dem ESG-Anspruch gerecht werden. Die von uns verwalteten Investmentvermögen werden der Kategorie „ESG“ zugeordnet, wenn eine dezidierte ESG-Strategie aufgeführt und Mindestausschlüsse eingehalten werden. Zu den Mindestausschlüssen für die ESG-Klassifizierung und somit für die Kategorisierung „Artikel 8 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)“ zählen:

Mindestausschlüsse für Unternehmen

    • Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern >10 % des Umsatzes
    • Nulltoleranz bei

· Streumunition (Oslo Konvention)
· Antipersonenminen (Ottawa-Konvention)
· B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen

    • Tabakproduktion > 5 % des Umsatzes
    • Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle >30 % des Umsatzes
    • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)

Mindestausschlüsse für Staatsemittenten

    • Unfreie Staaten nach Freedom House Index

Auswirkungsbezogene Fonds benötigen zusätzlich zu den vorangegangenen Kategorien einen hohen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen.

Generelle Ausschlüsse

MainFirst hat einen Negativ-Katalog definiert, der nach dem „Ausschlussprinzip“ Kriterien festlegt, die ein Investment grundsätzlich verbieten. Die Gesellschaft verpflichtet sich zu Mindeststandards:

    • MainFirst schließt Investments in Unternehmen oder von diesen emittierten Finanzprodukten aus, die gegen die UN-Konventionen zu Streumunition verstoßen.
    • Zudem schließt MainFirst Investments in Waffen aus. Unter diese Einordnung fallen Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mindestens 50 Prozent mit militärischen Verträgen erwirtschaften.