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MainFirst veröffentlicht seinen zweiten Voting Report

Hoher Stellenwert der Stimmrechtswahrnehmung

"GG Art. 14 (2): Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Die Treuepflicht ist nahezu die einzige Pflicht eines Anteilseigners einer Aktiengesellschaft (AG). Diese sind die eigentlichen Eigentümer einer AG. Eben jene Pflicht sehen wir in der für unsere Investoren und Anleger ebenso treuhänderischen Ausübung der aus ihren Vermögen erwachsenen Stimmrechte begründet. Dieses Stimmrecht wiederum stellt eines der wenigen, zugleich aber stärksten Rechte eines Aktionärs dar. Zwar ist es aufgrund des gleichzeitigen Erfordernisses der Ansammlung von Kapital nicht immer gerecht verteilt, dagegen jedoch zutiefst demokratisch. 

Der Wert einer guten Strategie bemisst sich primär an deren Wirkung. Mit diesem Voting Report ist MainFirst bestrebt, Transparenz über ihre Wirkung zu zeigen. Dies ist zwar nur ein Teil des großen Ganzen, doch gerade hier können aktive Vermögensverwalter mit teils signifikanten Positionen in einzelnen Gesellschaften einen Unterschied machen. In Anbetracht einer viel zu oft nur geringen Anwesenheitsquote des vertretenen Kapitals ergibt sich hier eine umso größere Relevanz, diese Rechte nicht verfallen zu lassen, sondern sie im besten Interesse einzusetzen. Dies umfassend zu dokumentieren und nun transparenter zu kommunizieren, ist uns wichtig. Denn Kommunikation und Dialog lösen oftmals schon den scheinbaren Widerspruch von Finanzen und Nachhaltigkeit.

Als Asset Manager sind wir uns der Sorgfaltspflicht gegenüber unseren Anlegern stets bewusst. Deshalb hat die Vertretung der Interessen und Stimmrechte für MainFirst einen hohen Stellenwert. Unser Ziel ist es – unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte wie Nachhaltigkeits- oder Unternehmensstrategie – aktiv und umfassend unsere Stimmrechte im Interesse der Anleger und zur Umsetzung unserer Grundsätze bestmöglich auszuüben.

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